RICS
RICS – die Royal Institution of Chartered Surveyors – wurde 1868 im Vereinigten Königreich gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta.
Heute ist die RICS ein weltweit tätiger Berufsverband von Immobilienfachleuten.
Hauptsitz in London, internationale Geschäftsstellen in Brüssel, Dubai, Hong Kong, New York und Sydney
89.000 qualifizierte RICS-Mitglieder in 146 Ländern
Über 57.000 RICS-Trainees und -Studenten
500 Forschungsarbeiten und Grundsatzpublikationen jährlich
50 Nationalverbände
160 verschiedene Fachgebiete, eingeteilt in 16 „Fakultäten”
Die Hauptaufgaben der RICS sind:
Regulierung und Förderung des Berufsstandes
Aufrechterhaltung hoher Standards in der Ausbildung sowie in der Berufsausübung
Schutz der Kunden und Verbraucher durch Einhaltung eines strengen Verhaltenskodex
Unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung
RICS-Mitglieder werden Chartered Surveyors genannt und führen entweder den Titel MRICS (Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors) oder FRICS (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors).

IMMOZERT
Aufgabe der ImmoZert GmbH ist es, die Fachkompetenz der Sachverständigen für Immobilienbewertung auf qualitativ hohem europäischen Niveau zu halten und gemäß den allgemeinen Zertifizierungsbedingungen, die die ImmoZert erarbeitet hat, zu erfüllen.



Die Umsetzung der europäischen Norm ISO/IEC 17024 beinhaltet die wesentlichen inhaltlichen und fachlichen Kernstücke des Zertifizierungsverfahrens. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass der Sachverständige seine Kompetenz in einem Zertifizierungsverfahren bei der ImmoZert nach den Regeln der Euronorm und den allgemeinen Zertifizierungsbedingungen nachweisen kann.
Die Zertifizierungsstelle stellt mit ihren Regeln und Verfahren sicher, dass die zertifizierten Sachverständigen folgenden Qualitätskriterien genügen:
- hohes Ausbildungsniveau und hoher Wissensstand

- permanente Weiterbildung

- konsequente Anwendung der Methoden zur Immobilienbewertung

- professionelle Arbeit

- Einhaltung der Berufsgrundsätze    

ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER
Der Gerichtssachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung. Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden.
Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken, und die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen. Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierungsverfahren) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe I. Instanz - das ist in Tirol das Landesgericht Innsbruck und in Vorarlberg das Landesgericht Feldkirch - als Zertifizierungsstellen durchführen.   

Wissenswertes